Verwaltung
Seniorenresidenz Eitorf
Hospitalstraße 5
53783 Eitorf
Sie erreichen uns unter:
Fon: 02243/ 882 – 1
info@seniorenresidenz-eitorf.de
Die Verhinderungspflege ist für Menschen gedacht, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Brauchen Sie eine Auszeit oder sind Sie aus einem anderen Grund verhindert, springt eine Vertretungskraft unserer ambulanten Dienste für Sie ein. Ob ein geplanter Urlaub oder eine akute Krankheit als Verhinderungsgrund auftreten, ist dabei unerheblich. Wird die Verhinderungspflege in den eigenen vier Wänden und nur stundenweise erbracht, wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
Sie benötigen vorübergehend eine intensivere Pflege und Betreuung, die zu Hause nicht möglich ist? Dabei helfen wir Ihnen mit unserem Angebot der Kurzzeitpflege weiter.
Die Kurzzeitpflege kann von Menschen beansprucht werden, die nur für eine kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen sind. In diesen Fällen bieten wir in unserer Seniorenresidenz die Möglichkeit, für einen befristeten Zeitraum ein eigenes Zimmer zu beziehen. Die Leistungen, die Sie dabei erhalten, sind für diese Zeit mit denen der umfassenden stationären Pflege identisch und umfassen:
Für die Kurzzeitpflege können Sie, bei vorhandener Pflegebedürftigkeit die Leistungen der Kurzzeitpflege nach §42 SGB XI nutzen.
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